Mieterservice
Folgende Informationen sind für Mieter in den Wohnheimen des Studentenwerks wichtig:
Bestandteile Ihres Mietvertrages
Schadensmeldungen/Reparaturen/Notrufdienst bei Havarien
Der Hausmeister ist für Sie der erste Ansprechpartner bei Schäden und Mängeln, die Sie in Ihrem Zimmer, in der Wohngemeinschaft oder sonst im Haus feststellen. Füllen Sie bitte den Vordruck Mängelanzeige (siehe Download-Bereich Wohnen) aus. Beschreiben Sie den Schaden oder Mangel bitte so genau wie möglich. Der Hausmeister wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Telefon und E-Mail-Adresse sind auch zur Kontaktaufnahme anzugeben.
Hinweis: Der Hausmeister ist nur in seiner Arbeitszeit telefonisch erreichbar! Nach Arbeitsende, am Wochenende und an Feiertagen rufen Sie bitte den Notrufdienst bei Havarien (kein Schlüsselnotdienst, sondern Havarien technischer Art wie z. B. Ausfall der Stromversorgung, Heizungsausfall, der Wasser- und Abwasserversorgung, Ausstellen der Brandmeldeanlage bei Fehlalarmen).
Bitte rufen Sie nur in dringenden Notfällen an! Vielleicht reicht es, wenn der Hausmeister den Schaden am Montag beheben kann…
Beachten Sie bitte auch immer die Aushänge im Eingangsbereich Ihres Hauses!
Selbstaussperrungen/Schlüsselnotdienst
Bei Selbstaussperrung rufen Sie bitte außerhalb der Arbeitszeit des Hausmeisters den Schlüsselnotdienst an! Denken Sie bitte daran, dass Sie sich spätestens nach Aufsperrung der Tür als Mieter des betreffenden Wohnraumes ausweisen müssen!
Natürlich ist der Schlüsselnotdienst kostenpflichtig. Dazu haben wir aber Verträge mit Servicefirmen abgeschlossen, die studentenfreundliche Preise verlangen.
Bitte beachten Sie aktuelle Aushänge im Haus!
Informationen zu den Brandmeldeanlagen in den Häusern
Bitte überzeugen Sie sich, ob ein Ernstfall vorliegt! Behalten Sie Ruhe und verfallen Sie nicht in Panik! Es ist möglich, dass ein Fehlalarm durch unsachgemäßes Verhalten von Mietern ausgelöst wurde!
Besonderheiten Freiberg:
Agricolastraße und Petersstraße
Beachten Sie bitte, dass die Brandmeldeanlagen in der Agricolastraße und Petersstraße direkt zur Feuerwehr geschaltet sind, d.h. wenn der Alarm ausgelöst ist, kommt unweigerlich die Feuerwehr, ohne dass sie extra angerufen wurde.
Winklerstraße und Heinestraße
In diesen Häusern gibt es eine Hausalarmanlage, die nicht direkt zur Feuerwehr geschaltet ist. Im Brandfall müssen Sie die Feuerwehr anrufen! (112)
Besonderheiten Mittweida:
Wohnanlage Schwanenteich 8, Haus 2 und 4
Beachten Sie bitte, dass es in diesen Häusern eine Hausalarmanlage gibt, die nicht zur Feuerwehr geschaltet ist. Im Brandfall müssen Sie die Feuerwehr anrufen! (112)
Bitte beachten Sie:
- Stellt sich heraus, dass kein Brandfall vorliegt, es sich also um einen Fehlalarm handelt, können dem Studentenwerk erhebliche Kosten berechnet werden, die wir unter Umständen an den Verursacher weiterberechnen. Bei missbräuchlicher Benutzung (insbesondere bei dem nach Partys so beliebten Abblasen der Feuerlöscher) erstatten wir zusätzlich Strafanzeige.
- Bei Fehlalarm kann die Alarmanlage nur von eingewiesenem Personal (z. B. Notrufdienst) ausgeschaltet werden, nicht von der Feuerwehr!
- Hinweise zur Vermeidung von Fehlalarmen.
Meldepflicht
Bitte vergessen Sie nicht sich in der Meldebehörde anzumelden. Dies sollten Sie binnen zwei Wochen nach Einzug erledigen. Diese Frist gilt auch, wenn Sie einen Nebenwohnsitz anmelden. Für die Anmeldung in Freiberg benötigen Sie Ihren Ausweis oder Ihren Pass und den Mietvertrag.
Als Hinweis dazu: Auch wenn Sie aus- oder umziehen müssen Sie sich in dieser Frist ab- bzw. ummelden.
Studentenwohnung als Haupt- oder Nebenwohnsitz
(betrifft nur deutsche Studierende)
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz an den Studienort verlegen wollen, so können Sie das grundsätzlich tun. Beachten Sie aber bitte, dass die Ummeldung sich insbesondere auf Ihren Versicherungsschutz auswirken kann. Wenn Sie in bestimmten Versicherungen über Ihre Eltern versichert sind, dann prüfen Sie vor der Ummeldung, ob diese dann noch für Sie gültig sind. Dies kann zum Beispiel Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherungen betreffen, bei denen der Versicherungsschutz an die Haushaltszugehörigkeit gekoppelt ist. Diese kann aber auch durch den Nebenwohnsitz bei den Eltern gegeben sein. Im Schadensfall kann das für Sie sehr wichtig werden.
Zu weiteren Folgen der Ummeldung des Hauptwohnsitzes (hinsichtlich Beantragung von Wohngeld, der Wahrnehmung Ihres Wahlrechtes, Wohnungsbauförderung und Baukindergeld für Ihre Eltern wie auch der Anmeldung Ihres Fahrzeuges usw.) sollten Sie sich vom Einwohnermeldeamt vor der Ummeldung beraten lassen.
Immatrikulation als Nachweis der Wohnberechtigung
Bitte vergessen Sie nicht zu Anfang jeden Semesters Ihre Immatrikulationsbescheinigung bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin abzugeben. Diesen Punkt können Sie unter den "Allgemeinen Mietbedingungen" unter Punkt 1.2. nachschauen. Wir benötigen die Immatrikulationsbescheinigung um sicherzustellen, dass Sie immatrikuliert und damit berechtigt sind weiterhin bei uns zu wohnen.
Rundfunkbeitrag
Denken Sie bitte daran, dass Sie für die Zahlung der Rundfunkbeiträge an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher GEZ) in Köln selbst verantwortlich sind. BAföG – Empfänger können sich von der Zahlung befreien lassen.
Genaue Informationen erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.
Gebührenordnung für die Studentenwohnanlagen
Die "Gebührenordnung" gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die bei uns anfallenden Kosten für Beschädigungen, Parkplatzmieten und andere Kosten. Diese Kosten werden entweder direkt während Ihrer Mietzeit abgebucht oder bei Aus- bzw. Umzug mit der Kaution verrechnet.
Wohnheimtutoren Programm
In Freiberg haben wir für euch ein Wohnheimtutoren Programm. Für alle Fragen des täglichen Lebens in Freiberg könnt ihr euch gern an eure mehrsprachigen Tutoren wenden.
Allgemeine Fragen könnt ihr an die folgende E-Mail-Adresse stellen: yourtutors@gmx.de
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In Mittweida ab dem Sommersemester 2024 steht ebenfalls ein Wohnheimtutoren Programm zur Verfügung.
Fragen könnt ihr an diese E-mail-Adresse schreiben: yourtutorsmittweida@gmail.com
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet.
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz fordert jedoch, dass wir Sie auf die für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. , Straßburger Str. 8, Kehl, Internet: www.verbraucher-schlichter.de