Förderung nach dem BAföG

Bafög

Bafög ©Detlev Müller

Wir freuen uns, dass Sie auf der Suche nach Informationen rund um das Studium hier gelandet sind, denn die „Expedition Studium“ erfordert auch, sich rechtzeitig und umfassend mit ihrer „Ausrüstung“ zu befassen. Die Träume der beruflichen Planung sollen schließlich nicht an den zahlreichen Kosten des täglichen Lebens zerbröckeln.

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) besteht für jeden, der die in diesem Gesetz näher bestimmten persönlichen Voraussetzungen erfüllt, ein Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung für eine seiner Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung. Die Höhe dieser Ausbildungsförderung wird individuell ermittelt.

Die förderungsrechtlichen Bestimmungen und die dazu gehörigen Anträge sind recht umfangreich. Sie sollten sich trotzdem nicht davon abschrecken lassen, denn die reguläre Förderung erfolgt jeweils zur Hälfte als Zuschuss und unverzinsliches Darlehen. Der maximal zurückzahlbare Darlehensbetrag für einen Ausbildungsabschnitt ist zudem auf 10.000 € begrenzt.

Der Gesetzgeber hat deshalb Möglichkeiten geschaffen, dass auch diejenigen ihre Intelligenz und Fähigkeiten nicht vergraben, denen die zu einem Studium erforderlichen Mittel nicht selbst oder über Ihre Eltern zur Verfügung stehen. Neben dem Unterhalt der Eltern ist diese Förderung für die meisten Studierenden zurzeit die günstigste Möglichkeit ihre Ausbildung auf ein finanzielles Fundament zu stellen.

Die Formulare können Sie jederzeit über den Link "BAföG-Online-Antrag" ausfüllen und ausdrucken.

Hinweis: Das Studentenwerk Freiberg wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.