Transparenzgesetz

 

Wir weisen darauf hin, dass der Sächsische Landtag am 13. Juli 2022 das Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Transparenzgesetz – SächsTranspG) beschlossen hat, welches am 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Nach § 1 dieses Gesetzes hat jede Person einen Anspruch gegen transparenzpflichtige Stellen auf Veröffentlichung der in § 8 des Gesetzes genannten Informationen und auf Zugang zu Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch).

Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

Etwaige Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Transparenzgesetz richten Sie bitte an transparenz@swf.tu-freiberg.de.