Die Angebote des Studentenwerkes werden aus folgenden Einnahmen finanziert:
- Mensen
- Wohnheime
- Kitabeiträge
- Zuschüssen des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
- Kostenerstattungen
- Spenden
Da diese Einnahmen nicht zur Kostendeckung ausreichen, wird von jedem Studenten ein Semesterbeitrag erhoben. Zur in der Beitragsordnung genannten Summe kommt noch ein Euro-Betrag zur Unterstützung der Arbeit des Studentenrates hinzu.
Verfahrensweise bei Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages
Der ausgefüllte Antrag und die erforderlichen Anlagen sind dem Sekretariat des Geschäftsführers, Agricolastraße 14/16, 09599 Freiberg, zuzustellen oder per E-Mail an service@swf.tu-freiberg.de zu übermitteln.
Bei einer Beurlaubung ist der Beurlaubungsbescheid, im Falle eines Fern- oder Weiterbildungsstudiums sind als Nachweis Belege über den Aufenthalt während des Fern- oder Weiterbildungsstudiums beizufügen. In jedem Fall ist die Einzahlung des Semesterbeitrags durch die Immatrikulationsbescheinigung zu belegen.
Bitte beachten Sie auch: Der Antrag auf Rückerstattung muss schriftlich und für jedes Semester einzeln, spätestens am letzten Werktag vor Beginn des Semesters für das Befreiung beantragt wird, im Studentenwerk Freiberg eingegangen sein.
Hochschule Mittweida
für das jeweilige Sommersemester bis 28.02.
für das jeweilige Wintersemester bis 31.08.
TU Bergakademie Freiberg
für das jeweilige Sommersemester bis 31.03.
für das jeweilige Wintersemester bis 30.09.
Weitere rechtliche Grundlagen
Die Grundlagen, nach denen das Studentenwerk Freiberg handelt, basieren auf den Gesetzen, die der Freistaat Sachsen bzw. der Bund erlassen haben. Sofern es speziell für das Studentenwerk Freiberg zu treffende Feststellungen gab, wurden diese vom Verwaltungsrat in der Grundordnung niedergeschrieben.