Darlehen

Kurzfristiges Darlehen des Studentenwerkes Freiberg

Das Studentenwerk Freiberg bietet Studierenden kurzfristige Darlehen zur Überbrückung einer finanziellen Notlage. Diese Unterstützung ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen und kann zusätzlich zum BAföG bezogen werden.

Härtefonds des Deutschen Studierendenwerks e. V.

Der Härtefonds des Deutschen Studierendenwerks unterstützt Studierende in akuten wirtschaftlichen Notlagen, die durch andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht gelindert werden können. Hierbei können notwendige Studienaufwendungen gedeckt werden, die das BAföG nicht abdeckt.

Kurzfristiges Darlehen des Studentenwerkes Freiberg

Vergabegrundsätze

  • Abfederung einer kurzzeitigen finanziellen Notlage
  • unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Studierenden
  • kann parallel zum BAföG bezogen werden
  • es besteht kein Rechtsanspruch

Kredithöhe und Laufzeit

  • bis zu 400 €
  • Rückzahlungsende nach spätestens 9 Monaten

Bewerberkreis

  • Studierende der TU Bergakademie Freiberg und der Hochschule Mittweida

Antragsstellung / Auszahlung

  • Beantragung erfolgt schriftlich beim Studentenwerk Freiberg
  • die Auszahlung erfolgt per Überweisung

Für die Bearbeitung werden benötigt

  • von deutschen Studierenden:
    • gültige Immatrikulationsbescheinigung und
    • Personalausweis
  • von ausländischen Studierenden:
    • gültige Immatrikulationsbescheinigung und
    • gültiger Aufenthaltstitel

Verzinsung

  • bei Einhaltung der Rückzahlungsbedingungen fallen keine Zinsen an

Rückzahlung

  • Abschluss der Rückzahlung max. 9 Monate nach Auszahlung.
  • Rückzahlung in einem Betrag oder ratenweise
  • vereinbarter Rückzahlungsbetrag wird per SEPA-Lastschrifteinzug vom angegebenen Konto eigezogen

Ihre Ansprechpartnerinnen für kurzfristige Darlehen

Elke Geyer

Sachbearbeiterin Ausbildungsförderung (A–F, N) & Kurzfristiges Darlehen

Besucheradresse:
Nonnengasse 22 | 09599 Freiberg

Postadresse:
Poststelle der TUBAF
Akademiestraße 6 | 09599 Freiberg

Anja Naumann

Miet- und Darlehensbuchhaltung

Anschrift:
Agricolastraße 14/16 | 09599 Freiberg

Härtefonds des Deutschen Studierendenwerks e. V.

Vergabegrundsätze

  • überbrückende Finanzierungshilfe für Studierende in einer wirtschaftlichen Notsituation
  • die Notlage kann durch einen anderen privaten oder staatlichen Träger kurzfristig nicht gelindert werden
  • Deckung notwendiger Studienaufwendungen oder für Bedarf, der nicht durch das BAföG gedeckt ist

Kredithöhe und Laufzeit

  • maximal das 12-fache des monatlichen BAföG-Regelsatzes für Studierende, die außerhalb des Elternhauses leben (Stand 01.07.2014: 7.164,00 €)
  • Darlehenslaufzeit beträgt höchstens 60 Monate, sie beginnt mit dem Monat der Auszahlung der ersten Rate

Bewerberkreis

  • Studierende der TU Bergakademie Freiberg und der Hochschule Mittweida
  • Promotion, Aufbau- oder Zweitstudiengang sind nicht förderfähig

Antragsstellung / Auszahlung

  • Beantragung und Auszahlung erfolgen über das Studentenwerk Freiberg
  • Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten zu Monatsbeträgen, die 1/12 der Darlehenssumme nicht überschreiten dürfen
  • Überweisung auf das Konto des Darlehensnehmers
  • Rückzahlungsbeträge werden als Lastschrift vom angegebenen Konto abgebucht

Verzinsung und Bürgschaft

  • Darlehen wird bei Einhaltung der Vergabebedingungen nicht verzinst
  • zur Sicherung des Darlehens ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft oder Bankbürgschaft zu hinterlegen

Rückzahlung

  • spätester Beginn der Rückzahlung 6 Monate nach Auszahlung der letzten Rate.
  • monatliche Tilgungsraten müssen mindestens 55 € betragen

Ihre Ansprechpartnerinnen zum Härtefonds des DSW e. V.

Diana Boeck

Sozialberatung & Härtefonds des DSW e. V.

Anschrift:
Büro Sozialberatung (1. OG)
Petersstraße 5 | 09599 Freiberg
ODER
Beratungscenter | Haus 3 (EG)
Am Schwanenteich 8 | 09648 Mittweida

Anja Naumann

Miet- und Darlehensbuchhaltung

Anschrift:
Agricolastraße 14/16 | 09599 Freiberg