BAföG-Antrag

Leistungen nach dem BAföG setzen einen schriftlichen Antrag voraus. Gefördert wird ab dem Monat, in dem der Antrag im BAföG-Amt eingeht – frühestens natürlich ab Ausbildungsbeginn. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Dieser Antrag kann formlos gestellt werden, jedoch müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Formblätter nachgereicht werden. Um Rückfragen und damit Verzögerungen bei der Bewilligung zu ersparen, sind die Anträge sorgfältig und vollständig auszufüllen.

Weiterförderungsanträge sind spätestens 2 Monate vor Ende des laufenden Bewilligungszeitraumes (BWZ) zu stellen – besser noch früher!

Die Formulare können Sie jederzeit über den Link ausfüllen und ausdrucken.

Beratung & Terminvereinbarung

Telefonische Beratung erhalten Sie Montag bis Freitag von 09:00 bis 11:00 Uhr.

Gern können wir Sie auch persönlich oder per Webkonferenz beraten. Nutzen Sie dafür bitte die Online-Terminvereinbarung oder die Terminvereinbarung per Mail an termine@swf.tu-freiberg.de.

Kontaktstellen

Unter folgendem Link finden Sie alle Mitarbeiter:innen, die für die Bearbeitung des BAföG-Antrages zuständig sind.