Geschäftsberichte
Geschaeftsberichte ©Lupo von pixelio.de
Das Studentenwerk Freiberg ist laut Sächsischem Hochschulgesetz verpflichtet, regelmäßig einen Geschäftsbericht zu erstellen und ihn im Senat der betreuten Hochschuleinrichtungen vorzustellen. Für Freiberg und Mittweida geschieht dies im Zweijahresrhythmus. Aber unsere Geschäftsberichte sollen nicht nur diesen Gremien vorbehalten sein. Vielmehr sollen alle Studierenden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an unseren Standorten die Möglichkeit besitzen, sich über die Entwicklungen bzw. Veränderungen unseres Dienstleistungsunternehmens zu informieren. Wir hoffen, dass wir Ihnen auf verständliche Art und Weise die Tendenzen, Chancen, aber auch Risiken des Studentenwerkes nahe bringen können. Sollten Sie Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, sie uns zu stellen, z.B. per E-Mail.