Häufige Fragen

Wer kann einen Antrag auf Wohnplatz stellen?

Grundsätzlich kann jeder Student der TU Bergakademie Freiberg und der Hochschule Mittweida einen Wohnplatz im Studentenwerk Freiberg beantragen. Wichtig ist, dass man eine gültige Immatrikulationsbescheinigung  für eine der beiden Hochschulen hat, die man aber erst bei Mietvertragsabschluss vorlegen muss. Außerdem gibt es bei der Auswahl der Mieter einige Prioritätenregeln. Diese könnt ihr in der Benutzungsordnung nachlesen.

Wann und wie kann ich mich für einen Wohnplatz bewerben?

Der Antrag auf einen Wohnplatz kann über den Menüpunkt Onlineantrag gestellt werden.

Die Immatrikulationsbescheinigung muss bei der Antragstellung auf einen Wohnplatz noch nicht, spätestens aber bei Mietvertragsabschluss vorliegen.

Tipp: Je früher du einen Online-Antrag auf einen Wohnplatz stellst, desto größer sind deine Chancen auf einen Platz! Auch können deine im Online-Antrag angegebenen Wünsche besser berücksichtigt werden.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Wohnplatzvergabe?

Entscheidend ist zunächst das Eingangsdatum der Bewerbung, denn eine entsprechende Bearbeitung der Anträge findet in der Reihenfolge des Einganges (Eingangsdatum) statt. Zusätzlich erhalten Studierende, welche die nachfolgenden Kriterien erfüllen, priorisiert einen Wohnplatz:

  • ausländische Studienanfänger (m/w/d), die auf dem freien Wohnungsmarkt benachteiligt sind,
  • körperbehinderte und chronisch kranke Studierende, für die die Unterbringung beim Studentenwerk eine Erleichterung ihrer Situation bedeutet,
  • Studierende, die sich in einer außergewöhnlich schwierigen persönlichen Situation befinden,
  • Studierende mit Kind (für Kinder bis zum 18. Lebensjahr wird kein Zuschlag erhoben),
  • Studierende, insbesondere Studienanfänger im Erststudium, die ihren Heimatort nicht im Nahverkehr erreichen können.

    Wir haben uns die oben genannten Punkte gesetzt, um den Studierenden, die es schwerer haben einen Wohnplatz zu finden, optimal unterstützen zu können. Wir hoffen, ihr habt dafür Verständnis.

    Mehr Details unter: Benutzungsordnung

    Wann und wie werde ich über die Wohnplatzvergabe informiert?

    Nach Eingang der Bewerbung bekommst du zunächst einmal eine Eingangsbestätigung.

    Ab 3 Monate vor dem Semesterbeginn erhältst du, entsprechend der Benutzungsordnung für Studentenwohnanlagen und dem Eingangsdatum deines Antrages, ein Wohnplatzangebot oder weitere Informationen. Solltest du 1 Monat vor Studienbeginn noch kein Wohnplatzangebot erhalten haben, dann informiere uns doch bitte kurz darüber, ob du noch Interesse an einem Wohnplatz hast.

    Wie sind die Zimmer ausgestattet?

    In unseren Wohnanlagen sind alle Zimmer möbliert und mit Bett, Schrank, Schreibtisch, Regal und Stuhl ausgestattet. In den Küchen sind Kühlschränke und Kochgelegenheiten vorhanden.

    Folgende Dinge gehören nicht zur Grundausstattung:

    1.      Bettzeug (Decke, Kissen) und Bettwäsche. Ausländische Studierende können dies bei uns käuflich erwerben - Preise siehe Gebührenordnung

    2.      Töpfe und Geschirr

    3.      elektrische Kleingeräte, Mikrowelle, Wasserkocher, Kaffeemaschine usw.

    Bitte frage auch unsere Sachbearbeiterinnen, wenn du etwas benötigst. Sie werden versuchen dir zu helfen.

    Was ist im Mietpreis enthalten?

    Unsere Mieten sind Komplettmieten, es ist alles drin: Grundausstattung Möbel, Wasser, Strom, Heizung, Internet, TV (Kabel-Anschluss) und natürlich die Grundmiete an sich.

    Es gibt keine Mietkostennachzahlungen bei uns.

    Die Nutzung von Waschmaschine und Trockner in unseren Waschsalons muss separat direkt vor Ort gezahlt werden.

    Auch ist das Entgelt für einen bei uns gemieteten Parkplatz nicht in der Zimmermiete  enthalten. Dafür erhältst Du einen gesonderten Stellplatzvertrag (Preise siehe Gebührenordnung).

    NICHT enthalten in den Mieten ist auch der Rundfunkbeitrag. Diesen musst du selbst an die zuständige Stelle (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) zahlen. 

    Wozu dient die Kaution?

    Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, welche vor Vertragsabschluss zu zahlen ist. Die Kaution ist für uns eine Absicherung, dass wir vom Mieter verursachte Schäden/Mängel beseitigen können  (siehe dazu auch die Gebührenordnung).

    Sollten beim Auszug keinerlei Mängel oder Ähnliches festgestellt werden, wird die Kaution  in der Regel nach 2 Monaten zurückgezahlt. Gab es Probleme beim Auszug kann es  länger dauern; längstens jedoch 6 Monate.

    Kann ich mir mein Zimmer vor dem Einzug ansehen?

    Auf Grund der Tatsache, dass unsere Mietverträge immer von Semesteranfang bis –ende laufen, können die Zimmer im Vorfeld  leider nicht besichtigt werden. In deinem zukünftigen Zimmer, wohnt meist noch einen Tag vor deinem Einzug dein Vormieter bzw. ist dieser gerade am Ausziehen.

    Wir haben uns deshalb große Mühe gegeben, um auf unseren Internetseiten (unter Wohnangebote)  alle Zimmertypen maßstabsgetreu, einschließlich der vorhandenen Möblierung, darzustellen. Dort kannst du dich sehr gut informieren!

    Kann ich mein Auto in der Nähe der Wohnanlage parken?

    In der Regel gibt es um die Wohnanlagen ausreichend freie Parkmöglichkeiten.

    Zusätzlich können Dauerparkscheine zum Studententarif (Gebührenordnung) für einen Parkplatz mit Bügel erworben werden. 

    Bitte bei Interesse an die zuständige Sachbearbeiterin der Wohnanlage wenden, die einen Stellplatzvertrag anbietet, sofern noch freie Stellplätze vorhanden sind!

    Wann kann ich den Mietvertrag abschließen?

    Nach Bestätigung des Wohnplatzes und der Kautionszahlung wird der Vertrag per E-Mail an dich zugeschickt. Jetzt musst du nur noch:

     -      den unterschriebenen Vertrag,

     -       die Immatrikulationsbescheinigung

     -        und die Bankverbindung einschließlich der Zustimmung zum Mieteinzug per SEPA-  Lastschriftverfahren

    an uns zurück schicken. Nach Prüfung der eingegangenen Unterlagen, erhältst du den von uns unterschriebenen Vertrag zurück. Gern kannst du mit den oben aufgeführten Unterlagen auch direkt zum Vertragsabschluss zu uns kommen.

    Wie lange wird grundsätzlich der Mietvertrag befristet?

    Wohnplätze im Studentenwerk Freiberg werden zunächst maximal für die Regelstudienzeit vergeben, aber in der Regel für mindestens ein Semester (bei kürzerer Mietdauer als zwei Semesters wird ein Aufschlag auf den Mietpreis erhoben).

    Verlängerungen sind in bestimmten Fällen gemäß der Allgemeine Mietbedingungen für die Wohnanlagen des Studentenwerkes Freiberg möglich. Es muss dann rechtzeitig (3 Monate vor Vertragsende) ein Antrag auf Verlängerung des Mietvertrages gestellt werden.

    Wann kann ich einziehen? Bekomme ich den Zimmerschlüssel schon ein paar Tage vor Mietbeginn?

    Auf Grund der Gestaltung unserer Mietverträge (von Semesterbeginn bis –ende) ist ein frühzeitiger Einzug (vor Semesterstart) leider nicht möglich, da in deinem zukünftigen Zimmer bis zum letzten Tag noch jemand wohnt. Bei uns ist sozusagen ein „fliegender Wechsel“ jeweils zum Start des Semesters.

    Eine Ausnahme bildet jedoch der mit uns abgestimmte Einzug einen Monat vor Semesteranfang. Wir versuchen dir in diesem Fall zu helfen.

    Kann ich umziehen, wenn mir nach dem Einzug mein Wohnplatz nicht zusagt?

    Sollte dir dein Zimmer nicht gefallen oder möchtest du mit jemandem zusammenziehen, dann kannst du einen Monat nach Einzug einen Antrag auf Umzug stellen.

    Kann ich mein Zimmer untervermieten?

    Bewohner, die sich für längere Zeit wegen eines Praktikums (maximal ein Semester) nicht am Studienstandort aufhalten und ihren Mietvertrag während dieser Zeit nicht kündigen möchten, können ihr Zimmer für diese Zeit einem anderen Studenten untervermieten. Der Studentenstatus ist jedoch zwingend und muss durch Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung vom Untermieter nachgewiesen werden. Das Untermietverhältnis muss in jedem Fall von der zuständigen Sachbearbeiterin vor Abschluss des Untermietvertrages mittels Antrag auf Untermietvertrag genehmigt werden. Die Miete wird während der Untervermietung vom Konto des Hauptmieters abgebucht.

    Muss der Rundfunkbeitrag auch in den Studentenwohnanlagen bezahlt werden?

    Grundsätzlich: Ja, dieser muss leider auch bei uns bezahlt werden!

    In Deutschland müssen für alle Wohnungen Rundfunkbeiträge an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice gezahlt werden, so auch für die Wohnungen in den Studentenwohnanlagen. BAföG- Geförderte können sich befreien lassen.

    Bitte informiere dich online unter www.rundfunkbeitrag.de über die genauen Details und Modalitäten.

    Muss ich mich bei der Stadt Freiberg oder Mittweida anmelden?

    Ja. Nach dem Bundesmeldegesetz haben sich alle eine Wohnung Beziehenden, spätestens zwei Wochen nach dem Einzug im Einwohnermeldeamt anzumelden. Dies gilt auch für Wohnheimbewohner/innen und erfolgt am einfachsten in einem Bürgeramt in Ihrer Nähe. Die dafür benötigte Vermieterbestätigung erhalten Sie von Ihrer Sachbearbeiterin bei Mietvertragsabschluss.

    Achtung:
    Bei der Entscheidung, ob Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Freiberg oder Mittweida legen oder nur einen Nebenwohnsitz hier anmelden, berücksichtigen Sie bitte eine eventuell anfallende Zweitwohnungsteuer (bei Nebenwohnsitz).