Outgoing

Outgoing ©pixelio.de

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Mit der fortschreitenden Europäisierung und Globalisierung der Arbeitswelt ist ein Auslandssemester oder -praktikum heute kein Extra mehr, sondern etwas, was Ihr zukünftiger Arbeitgeber von einem Bewerber mit Universitätsabschluss erwarten wird.

Studium

Um die Planung eines Auslandsaufenthaltes zu erleichtern, bieten das Internationale Universitätszentrum (IUZ) Freiberg bzw. das Akademische Auslandsamt Mittweida (AAA) zahlreiche Infomationsmaterialien an und beraten bei konkreten Anliegen und Fragen.

Außerdem werden während des Semesters monatlich Informationsveranstaltungen zum Thema „Auslandsstudium und -praktikum“ sowie spezielle Veranstaltungen mit eingeladenen Referenten zu verschiedenen Themen durchgeführt.

Informationen zu Studienmöglichkeiten und Programmen, zu Veranstaltungen sowie zu den jeweiligen Ansprechpartnern gibt es auf den entsprechenden Internetseiten der Hochschuleinrichtungen.

BAföG im Ausland

Oftmals ist auch eine Förderung nach dem BAföG möglich. Da man aber die Förderung, die im Inland bezogen wird, nicht einfach mitnehmen kann, sollten Sie sich unbedingt dazu vorher beim Studentenwerk beraten lassen!

Wohnung kündigen?

Je nachdem wie lange Sie ins Ausland gehen, wird sich die Frage stellen, was mit dem Apartment oder WG-Zimmer hier in Deutschland wird. Solange der Mietvertrag existiert, muss auch Miete gezahlt werden und im Ausland fällt noch eine zweite Miete an.

Bei Auslandsaufenthalten bis zu einem Semester empfiehlt sich auf jeden Fall, einen Untermieter zu suchen. Der steigt nicht in Ihr Mietverhältnis ein, sondern an ihn wird das Zimmer untervermietet.

Achtung!!! Sie sollten sich unbedingt rechtzeitig die Erlaubnis des Vermieters dafür einholen. Ungenehmigte Weitervermietung von Wohnraum kann ein Kündigungsgrund sein. Wie andere Vermieter auf den Wunsch einer Untervermietung reagieren, wissen wir nicht. Beim Studentenwerk kann das recht unkompliziert sein, aber ein rechtzeitiges Gespräch mit der zuständigen Bearbeiterin ist dennoch notwendig.

Meldebehörde

Ihnen ist sicher bekannt, dass sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Ankunft in Deutschland bei der Meldebehörde anmelden müssen. Diese Frist gilt auch wenn sie innerhalb von Freiberg in eine andere Wohnung oder innerhalb von Deutschland in eine andere Stadt ziehen (Ummeldung). Ebenso müssen sie sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie nach dem Ende des Studiums wieder in ihr Heimtland zurückkehren.

Alle Informationen dazu erhalten Sie in den Bürgerämtern der Städte Freiberg bzw. Mittweida.

Versicherungen im Ausland

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig und umfassend, welche Versicherungen Sie in dem Land benötigen, in das Sie gehen wollen. Ein Gespräch mit einem Versicherungsmakler ist unbedingt anzuraten.