Rechtsberatung

Studierende, die in Sachen Recht Fragen haben oder Beratung brauchen, können diese über einen Fachanwalt in Anspruch nehmen. Dazu sollten Sie mit einer entsprechenden Anwaltskanzlei Kontakt aufnehmen und eine kostenlose Rechtsberatung nach dem Beratungshilfegesetz beantragen. Hierzu kann beim zuständigen Amtsgericht ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt werden. Wird der Antrag bewilligt, so werden die Beratungskosten für die Konsultation eines Anwalts oder einer Anwältin übernommen. Hierbei ist lediglich ein Eigenanteil von 15 € zu entrichten.  Der Beratungsgutschein wird einkommensabhängig gewährt und deckt in aller Regel die Kosten des Beratungsgesprächs, ggf. eines Widerspruchsschreibens, ab.