Versicherungen für Studierende – wichtiger Schutz für alle Lebensbereiche

Für Studierende ist es wichtig, über ausreichenden Versicherungsschutz nachzudenken. Eine Krankenversicherung ist im Studium verpflichtend. Hausrat-, Haftpflicht- und andere Versicherungen sind je nach Wohn- und Familiensituation relevant und schützen im Alltag vor finanziellen Risiken. Zusätzlich bietet das Studentenwerk Freiberg eine Freizeit-Unfallversicherung für alle Studierenden, die weltweit und rund um die Uhr gilt. Über gesetzliche Unfallversicherungen sind Studierende zudem bei allen hochschulbezogenen Tätigkeiten abgesichert.

बीमा

Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung ist zur Einschreibung und für die Rückmeldung zum neuen Semester notwendig. Studierende sind in der Regel bis zum 25. Geburtstag bei den Eltern beitragsfrei mitversichert. Bei geleistetem Wehr- oder Freiwilligendienst verlängert sich die Mitversicherung um die geleistete Dienstzeit. Danach muss eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Wer BAföG erhält, bekommt in dem Zuge als beitragspflichtig oder freiwillig Krankenversicherte einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Eine Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse ist vorzulegen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Waisenrentenbeziehende und als Arbeitnehmende versicherte Studierende.

Genaue Angaben und Informationen über Beitragshöhe, Leistungen usw. erhalten Sie hier.

Eingeschriebene Studierende sind im Rahmen der Gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) bei Unfällen mit Körperschaden unfallversichert. Die Versicherung greift während des Hochschulbetriebes und auf dem direkten Weg von und zur Hochschule. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in einem ursprünglichen Zusammenhang mit dem Besuch einer Hochschule stehen.

Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung ist für Universitäten und Hochschulen Sachsens die Unfallkasse Sachsen.

Jeder Unfall ist durch den Studierenden oder einen Beauftragten (Zeuge) innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Wegeunfallanzeigen nimmt das Dezernat Studienangelegenheiten entgegen, andere Hochschulunfälle werden beim Verantwortlichen für die Veranstaltung gemeldet.

Bevor man eine eigene Haftpflichtversicherung abschließt, ist ein Blick in die elterliche Police äußerst ratsam. Im Grunde sind die Kinder so lange in der elterlichen Haftpflicht mitversichert, solange sie sich in Ausbildung befinden, die Ausbildung nahtlos an die schulische Ausbildung anschließt und man noch im Haushalt der Eltern lebt. Viele Studierende nehmen mit Studienbeginn einen Wohnortwechsel vor, wenn sie an den Studienort ziehen.

Eine Haftpflichtversicherung ist keine gesetzliche Pflichtversicherung wie die KfZ-Haftpflicht. Jeder sollte sich jedoch fragen, ob man den Schaden, den man anderen zufügt und die daraus folgenden Schadenersatzansprüche, aus eigener Tasche begleichen kann. Schon das geliehene Mobiltelefon, das man versehentlich fallen lässt oder die Brille der Banknachbarin, auf die man sich aus Versehen setzt, kann für das Budget des Studenten ruinös sein. Der Gang zum Versicherungsvertreter seines Vertrauens ist daher bares Geld wert.

Viele Studierende gründen mit dem Studium einen ersten eigenen Hausstand. Egal ob im Wohnheim oder in einer WG wohnend, steht die Frage, ob man eine eigene Hausratversicherung abschließen sollte oder sogar muss. Die Frage kann man nicht eindeutig mit ja oder nein beantworten. Es ist daher sinnvoll, sich mit seinen Eltern zu beraten, ob der Hausrat der Studentenbude in der vorhandenen elterlichen Hausratversicherung mitversichert ist oder nicht. Sinnvoll ist ein eigener Abschluss auf jeden Fall, wenn man wertvolles oder hochwertiges Mobiliar sein Eigen nennt. Ansonsten ist abzuwägen, ob man das nötige Kleingeld hat, um zerstörte Gegenstände oder Möbel neu anzuschaffen.

आपका संपर्क व्यक्ति

डायना बोएक

डीएसडब्ल्यू ई.वी. का सामाजिक परामर्श एवं कठिनाई कोष

पता:
सामाजिक परामर्श कार्यालय (प्रथम तल)
पीटर्सस्ट्रेश 5 | 09599 फ़्रीबर्ग
या
सलाह केंद्र | बिल्डिंग 3 (भूतल)
एम श्वानेंटेइच 8 | 09648 मिटवेडा