
Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV 2)
Erreichbarkeit während der Schließung aufgrund der Corona-Krise
Während der Schließung der Einrichtungen des Studentenwerks Freiberg sowie während des Ausfalls persönlicher Sprechzeiten erreichen Sie uns dennoch per Telefon oder E-Mail. Die wichtigsten Ansprechpartner finden sie hier.
Alle anderen Kolleginnen und Kollegen finden Sie im Telefonbuch.
Studieren in der Pandemie: FAQs für Studenten
Was ist mit meinem BAföG, was, wenn ich den Nebenjob verliere, was mit meinem Mietvertrag im Wohnheim? Viele Studenten- und Studierendenwerke informieren auf ihren Websiten die Studierenden mit FAQs zu den Auswirkung der Corona-Krise. Hier einige Beispiele:
Diese FAQs gehen auf eine Vorleistung des Studentenwerks Leipzig zurück – herzlichen Dank dafür!
Information
Seit Januar 2020 breitet sich das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV-2), das erstmals im Dezember 2019 in China aufgetreten ist, in anderen Ländern aus. In den vergangenen Tagen erreichten uns bereits mehrfach Anfragen, wie seitens des Studentenwerks Freiberg mit der Thematik umgegangen wird und welche Auswirkungen dies auf unsere Einrichtungen hat.
Das Studentenwerk Freiberg verfolgt aufmerksam die aktuellen Entwicklungen sowie die Informationen, Hinweise und Handlungsempfehlungen der zuständigen Behörden und Institutionen.
Wir bitten alle Studenten, Mitarbeiter und alle anderen Nutzer unserer Einrichtungen um Umsicht und Unterstützung. Sollten Sie eine Reise in das Ausland planen, oder aus dem Ausland zurück reisen bitten wir Sie, sich umfassend zu informieren.
Hierfür haben wir Ihnen Informationen und Verweise zu Quellen des Bundesministeriums für Gesundheit, des Robert-Koch-Institutes sowie des Gesundheitsamtes Mittelsachsen zum Corona-Virus zusammengestellt.
Maßnahmen im Studentenwerk Freiberg
Hier finden Sie eine Übersicht über alle Maßnahmen in Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV 2):
- 02.11.2020 - Aufgrund der für den November angeordneten verschärfenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gelten auch im Studentenwerk wieder neue Regelungen. In den Mensen dürfen vorerst bis 30.11. lediglich 2 Personen an einem Tisch sitzen - der Verzehr vor Ort bleibt weiterhin möglich. Auf allen Fluren des Studentenwerks ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Terminen in den Bereichen werden die Kontaktdaten des Besuchers erfasst. Weiterhin gilt: Mit Symptomen, die auf COVID-19 hindeuten ist der Aufenthalt in den Einrichtungen des Studentenwerks untersagt.
- 18.05.2020 - Die Kindertagesstätten des Studentenwerks öffnen wieder für alle Kinder. Durch die Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen wurde festgelegt, dass die Gruppen strikt getrennt werden müssen.
- 18.05.2020 - Zusätzlich zum To-Go Angebot können Speisen ab sofort auch wieder direkt vor Ort verzehrt werden.
- 04.05.2020 - Die Mensen des Studentenwerks Freiberg öffnen wieder. Speisen werden vorerst nur zum Mitnehmen angeboten. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist vorgeschrieben. Der Zutritt ist für alle Personen mit Symptomen einer Erkältungserkrankung verboten.
- 20.04.2020 - Der Freistaat Sachsen hat die Ausgangsbeschränkungen vom 23.03.2020 gelockert. Künftig bedarf es für das Verlassen der Wohnung keines Grundes mehr. Eine Kontaktbeschränkung bleibt weiterhin in Kraft, das bedeutet, dass sich maximal 2 Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören zusammenfinden dürfen. Der Mindestabstand von 1,5m muss eingehalten werden (gilt auch bei Besuchen im Wohnheim!). Im ÖPNV sowie beim Einkaufen wurde das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zur Pflicht (ein Schal, oder Tuch reicht auch).
- 20.04.2020 - Per Allgemeinverfügung wurde der Notbetreuungsanspruch in den Kitas erweitert. Eine Übesicht der Bereiche der kritischen Infrastruktur finden Sie hier. Es gilt weiterhin, dass beide Sorgeberechtigten der kritischen Infrastruktur angehören müssen um einen Anspruch auf Notbetreuung zu erhalten. Ausnahmen von dieser Regelung bilden die Bereiche: Gesundheitsversorgung und Pflege, Rettungsdienst (einschließlich Berufsfeuerwehr), ÖPNV, Polizei- bzw. Justizvollzugsdienst, Schuldienst und Kindertagesbetreuung (einschließlich Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen mit betreuungspflichtigen eigenen Kindern), Kommunal- oder Staatsverwaltung, sofern ein Personensorgeberechtigter mit Aufgaben der Bekämpfung der Corona-Pandemie betraut ist. Hier gilt, dass ein Personensorgeberechtigter in den vorgenannten Bereichen tätig sein muss und der zweite Personensorgeberechtigte aufgrund betrieblicher oder dienstlicher Gründe an der Betreuung gehindert sein muss.
- 01.04.2020 - Aufgrund der Schließung der Mensen wurden die Waschautomaten in den Wohnheimen umgestellt, sodass die Karten nicht mehr aufgeladen werden müssen um diese zu nutzen.
- 24.03.2020 - Änderung im Notbetreuungsanspruch: ab dem 24.03.2020 können Kinder ebenfalls in die Notbetreuung gebracht werden, wenn ein Elternteil (sorgeberechtigt) im Gesundheitswesen, im Bereich der ambulanten oder stationären Pflege oder im Polizeidienst arbeitet.
- 23.03.2020 - Der Freistaat Sachsen hat umfangreiche Kontakteinschränkungen verfügt. Diese beinhalten insbesondere folgendes.
- Das Verlassen der Wohnung/ der WG/ des Zimmers ohne triftigen Grund ist verboten.
- Ausnahmen sind zum Beispiel:
- - Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- - Ausübung beruflicher Tätigkeiten (dies umfasst auch den Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte),
- - Hin- und Rückweg zur Kindernotbetreuung
- - Einkäufe für den persönlichen Bedarf
- - Besuche der Post
- - Arztbesuche, Therapien, Blutspende
- - Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten und Notaren
- - Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften, Kranker oder Menschen mit Einschränkungen (keine Freundschaftsbesuche!)
- - Sport und Bewegung an der frischen Luft, ausschließlich alleine oder in Begleitung des Ehe- oder Lebenspartner, mit dem man zusammen wohnt
- - Versorgung von Tieren
- Den genauen Wortlaut der Verfügung finden Sie hier.
- 17.03.2020 - Im Rahmen der Allgemeinverfügung hat die Sächschische Staatsregierung den Betrieb von Mensen und Cafeterien der Studentenwerke ab Donnerstag untersagt. Die Mensa Freiberg öffnet am 18.03.2020 regulär und schließt danach vorerst bis zum 20.04.2020.
- 17.03.2020 - Aufgrund der Schließung der Hochschule Mittweida bleibt die Mensa Mittweida ab Mittwoch, 18.03.2020 voraussichtlich bis zum 20.04.2020 geschlossen.
- 16.03.2020 - Keine Nachteile für BAföG Empfänger! Laut Erlass des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erfolgen die Zahlungen der Förderungen nach dem BAföG so, als ob der Vorlesungsbetrieb an den Hochschulen planmäßig begonnen hätte.
- 16.03.2020 - Zur Vermeidung von Infektionen finden ab sofort keine persönlichen Sprechzeiten im Studentenwerk statt. Bitte nutzen Sie für Fragen und Probleme Telefon oder E-Mail.
- 15.03.2020 - Die Mensen des Studentenwerks Freiberg werden am Montag, 16.03.2020 regulär öffnen. Wir bitten bei Benutzung der Einrichtungen um Rücksicht und die Einhaltung der Hygienetips (siehe unten).
- 13.03.2020 - Auf Anordnung der Stadt Freiberg und in Anlehnung an den Erlass der Sächsischen Staatsregierung bleiben die Kindertagesstätten Hornmühlenweg und Campuszwerge ab dem 16.03. bis einschließlich 19.04. geschlossen. Infos über die Schließung finden Sie in den News.
- 12.03.2020 - In allen öffentlichen Bereichen des Studentenwerks wurden zur Unterstützung der persönlichen Hygienemaßnahmen Desinfektionsmittelspender installiert.
- 11.03.2020 - Der Pandemieplan des Studentenwerks wurde in Kraft gesetzt.
10 Hygienetips zur Infektionsvermeidung

FAQs
Was sind Coronaviren?
Coronaviren wurden erstmals Mitte der 60er Jahre identifiziert. Sie können sowohl Menschen als auch verschiedene Tiere infizieren, darunter Vögel und Säugetiere. Coronaviren verursachen in Menschen verschiedene Krankheiten, von gewöhnlichen Erkältungen bis hin zu gefährlichen oder sogar potenziell tödlich verlaufenden Krankheiten wie dem Middle East Respiratory Syndrome (MERS) oder dem Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS). In der Vergangenheit waren schwere, durch Coronaviren verursachte Krankheiten wie SARS oder MERS zwar weniger leicht übertragbar als Influenza, aber sie haben dennoch zu großen Ausbrüchen geführt, zum Teil in Krankenhäusern.
Quellen: Robert Koch Institut
Wie wird das neuartige Corona-Virus übertragen?
Das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV-2) ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies kann direkt von Mensch zu Mensch über die Schleimhäute der Atemwege geschehen oder auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden. Zielorgane von Coronaviren des Menschen sind vor allem die Atemwege. Es wurden auch Fälle bekannt, in denen sich Personen bei Betroffenen angesteckt haben, die nur leichte oder unspezifische Symptome gezeigt hatten. Die neuartigen Coronaviren wurden auch in Stuhlproben einiger Betroffener gefunden. Ob SARS-CoV-2 auch fäkal-oral verbreitet werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt.
Quellen: Robert Koch Institut
Welche Symptome werden durch das neuartige Corona-Virus ausgelöst?
Eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu Symptomen wie Fieber, trockenem Husten, Schnupfen und Abgeschlagenheit führen, auch über Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen und Schüttelfrost wurde berichtet. Einige Betroffene leiden an Übelkeit und Durchfall. Die Krankheitsverläufe variieren stark, von symptomlosen Verläufen bis hin zu schweren Pneumonien mit Lungenversagen und Tod.
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit
Wie lange dauert die Inkubationszeit?
Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Inkubationszeit bis zu 14 Tage betragen kann, im Durchschnitt beträgt sie der WHO zufolge 5 bis 6 Tage.
Quellen: Robert Koch Institut
Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?
Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen das Einhalten von Hust- und Niesregeln, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Auch aufs Händeschütteln sollte verzichtet werden. Generell sollten Menschen, die an einer Atemwegserkrankung leiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben.
Quellen: Robert Koch Institut
Welche Handlungsempfehlungen gelten, wenn Symptome vorliegen?
Sollten Sie Anzeichen auf eine Erkrankung haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Arzt telefonisch. Wenn Sie sich in einem Risikogebiet, wie China oder Norditalien aufgehalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung. Vermeiden Sie den Kontakt zu anderen Personen und befolgen Sie weiterhin die Hygienehinweise und die Husten- und Niesetikette. Rufen Sie vor Ihrem Besuch die Ärztin oder den Arzt an und schildern sie Ihre Symptome. So kann sichergestellt werden, dass entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, um mögliche weitere Ansteckungen zu verhindern.
Quellen: Bundesinstitut für Risikobewertung / Bundesministerium für Gesundheit
Wer ist der Ansprechpartner für Ärzte bei Unklarheiten?
Ansprechpartner ist das zuständige Gesundheitsamt. Eine Gesundheitsamt-Suche nach PLZ ist unter tools.rki.de/plztool möglich.
Quellen: Robert Koch Institut
Weiterführende Links
- Robert Koch Institut
- Auswärtiges Amt
- DAAD
- Bundesgesundheitsministerium
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Ansprechpartner
